Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, ALG I oder Bürgergeld beziehen, haben Sie wahrscheinlich einen Anspruch auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe.
Wir beantragen diese gern für Sie!
Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, bringen Sie zu Ihrem ersten Termin das ausgefüllte Formular mit den Anlagen mit. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, genügen das Formular und der Bewilligungsbescheid.