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Kosten

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Wir rechnen die Vergütung für unsere Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. So können wir Ihnen in der Regel schon vorab transparent die voraussichtlichen Kosten für unsere Tätigkeit berechnen.

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Die Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 EUR (inkl. MwSt.) verrechnen wir mit den Gesamtkosten Ihres Mandats, wenn Sie uns beauftragen. 

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Je nach Einkommenssituation sind Sie berechtigt Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. 

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